Leistung 01 · Baumfällung
Ein Baum muss weichen — krank, zu groß geworden oder im Weg. Stellen Sie Ihre Anfrage, wir vermitteln an einen erfahrenen Fällbetrieb in Zwickau.
Das Fällen eines Baumes ist in Zwickau nach der städtischen Gehölzschutzsatzung meist genehmigungspflichtig. Ohne gültige Fällgenehmigung drohen Bußgelder — unabhängig davon, ob der Baum auf privatem oder öffentlichem Grund steht.
Vermittelt wird für Zwickau Zentrum sowie Planitz, Pölbitz, Marienthal und die umliegenden Gemeinden Reinsdorf, Wilkau-Haßlau und Mülsen.